Oft gefragt
Anmeldung
Wie kann ich mich anmelden?
Auf dieser Homepage finden Sie oben ein Feld für die Onlineanmeldung. Wenn Sie sich angemeldet und Ihre E‑Mail-Adresse über den Link in der E‑Mail bestätigt haben, können wir die Anmeldung einlesen und senden Ihnen in der Regel eine Anmeldebestätigung. Hier kommt noch kein Vertrag zustande.
Wie geht es nach meiner Anmeldung weiter?
Nachdem die Onlineanmeldung eingelesen ist, prüft die Fachleitung oder Sachbearbeitung, welches Angebot wir Ihnen machen können, und meldet sich bei Ihnen. Da wir teilweise lange Wartelisten haben, kann es manchmal etwas dauern, bis wir Ihnen etwas anbieten können.
Ermäßigungen
Welche Arten von Ermäßigungen gibt es?
Es gibt die Familien- bzw. Mehrfachermäßigung, die Sozialermäßigung und eine Ermäßigung in der Talentakademie.
Wie beantrage ich die Familien- bzw. Mehrfachermäßigung?
Die Familien- bzw. Mehrfachermäßigung kann formlos per E‑Mail beantragt werden.
Wie beantrage ich die Sozialermäßigung?
Um die Sozialermäßigung zu beantragen, muss der Antrag auf Schulgeldermäßigung ausgefüllt werden und entsprechende Nachweise eingereicht werden.
Das Formular erhalten Sie in der Verwaltung der MuKu oder auf unserer Gebühren Seite ganz unten.
Gibt es Ermäßigungen mit dem Bielefeld-Pass oder einem Schwerbehindertenausweis?
Nein, mit dem Bielefeld-Pass oder einem Schwerbehindertenausweis gibt es keine Ermäßigung im Unterrichtsbereich.
Kann der Unterricht mit der BuT-Karte/Bildungskarte bezahlt werden?
Wenn noch Guthaben auf der Karte ist, kann ein Teil des Schulgelds über die BuT-Karte abgerechnet werden. Bitte teilen Sie uns die Nummer der Karte mit.
Welche Ermäßigung gibt es in der TA?
In der Talentakademie wird der Einzelunterricht mit 45 Min. ermäßigt. Den genauen Betrag finden Sie in der Entgeltordnung.
Kassenzeichen
Weshalb laufen alle Verträge auf demselben Kassenzeichen?
Das Kassenzeichen ist wie eine Kundennummer. Dadurch können SEPA-Lastschriftmandate für alle Verträge zusammen erteilt und geändert werden, der Familien-/Mehrfachrabatt kann gewährt werden und alle Unterrichte sind über einen Zugang in der MuKuApp sichtbar.
Vertragslaufzeiten/Kündigungen
Wie lange läuft ein Unterrichtsvertrag?
Ein Unterrichtsvertrag wird in der Regel ohne Vertragslaufzeit geschlossen und muss gekündigt werden, wenn Sie keinen Unterricht mehr haben möchten. Ausnahmen hiervon sind Verträge in den Fächern Musikalische Früherziehung, Elementarunterricht, das Vorstudium Kunst, die Schulprojekte Jekits und Bigbandklasse.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Die Kündigungsfristen sind in § 13 der Entgeltordnung geregelt. Eine Kündigung, die bis zum 3. Werktag eines Monats eingeht, wird zum Ende des Folgemonats wirksam.
Wie kann ich kündigen?
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Hierfür können Sie einfach unsere Onlineabmeldung nutzen. Alternativ können Sie per Brief oder E‑Mail kündigen.
Wann beginnt ein Vertrag?
Ein Vertrag kann zu Anfang eines Monats beginnen. Das wird in den meisten Fällen individuell abgesprochen.
Welche Besonderheiten gelten bzgl. des Beginns und der Laufzeit für die Musikalische Früherziehung und den Elementarunterricht?
In diesen beiden Fächern beginnen die Verträge nach den Sommerferien. Sie werden für ein bzw. zwei Jahre geschlossen und enden in der Regel zum 31.7. Kündigungen sind hier nur innerhalb der Probezeit (§ 13 Abs 1 und 2 der Entgeltordnung) und – bei zweijährigen Verträgen – zum Ende des ersten Jahrs möglich.
Welche Besonderheiten gelten für die Schulprojekte Jekits und Bigbandklasse?
In diesen Schulkooperationen laufen die Unterrichtsverträge nach ein bis drei Jahren automatisch aus, können aber vorher nach § 13 (3) der Entgeltordnung gekündigt werden.
Bezahlung des Schulgelds
Wie kann ich das Schulgeld bezahlen?
Sie können das Schulgeld überweisen oder abbuchen lassen. Wichtig ist, dass bei einer Überweisung immer das Kassenzeichen angegeben wird, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Mit der Rechnung erhalten Sie einen Link/QR-Code, über den Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ändern oder beenden können.
Erhalte ich in jedem Monat eine Rechnung?
Nein. Zu Beginn des Unterrichts und zu Beginn jedes Kalenderjahrs erhalten Sie eine Rechnung, auf der der Gesamtbetrag und die fälligen Monatsbeiträge stehen. Wenn sich in Ihrem Kundenkonto etwas ändert, erhalten Sie auch im Laufe des Jahres Rechnungen.
Warum muss ich in den Ferien bezahlen?
Das Schulgeld ist als Jahresschulgeld berechnet und wird der Einfachheit halber gleichmäßig auf die 12 Monate verteilt. Man bezahlt in den Ferien also auch einen Teil des Unterrichts, der außerhalb der Ferien stattfindet.
Es ist Unterricht ausgefallen. Muss ich trotzdem das ganze Schulgeld zahlen?
Unterricht, der aus nicht in der Person der Schülerin/des Schülers liegenden Gründen ausfällt, wird ab der dritten ausgefallenen Unterrichtsstunde im Halbjahr in vollem Umfang automatisch erstattet.
MuKu App
Wo finde ich Hilfe zur MuKuApp?
Auf unserer Homepage unter „Die Muku“ finden Sie viele Informationen zur MuKuApp.
Hier geht es direkt zu den Infos: MuKu App
Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns gerne eine E‑Mail an: app@muku-bielefeld.de
Veranstaltungen
Wo bekomme ich Eintrittskarten für Veranstaltungen der MuKu?
Einige Veranstaltungen der Musik- und Kunstschule haben freien Eintritt.
Für alle anderen Veranstaltungen bekommt man Eintrittskarten in der Musik- und Kunstschule und zwar ohne VVK Gebühr, in der Zeit, wenn die Verwaltung geöffnet ist. Siehe Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bei größeren Veranstaltungen vertreiben wir die Eintrittskarten zusätzlich über den Ticketservice der Tourist-Information, Niederwall 23.
Kann ich an der Muku eine Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann/frau machen?
Ja, dazu musst du dich beim Personalamt der Stadt Bielefeld bewerben. Die MuKu bietet alle zwei Jahre einen Ausbildungsplatz an.
Weitere Informationen findest du auf der Karriere Seite der Stadt Bielefeld.
Talentakademie
Für wen ist die TA OWL geeignet?
Für alle Schülerinnen und Schüler, die sich kulturell engagieren wollen, die Förderung erhalten wollen, um ihren Traum in Musik und Tanz zu verwirklichen, die bereit sind zu trainieren und über den Tellerrand zu schauen.
Wie komme ich in die TA OWL?
Grundvoraussetzung: Du engagierst dich regelmäßig in einem unserer anerkannten Ensembles. Weitere Voraussetzungen je Stufe findest du im PDF „Regeln & Informationen zur Talentakademie“ unter „Dokumente“ in der MuKu-App. In die Einstiegsstufe „Quarta“ kommst du jederzeit, wenn du dich dafür mit dem „Anmeldeformular Quarta Talentakademie“ anmeldest (unter „Dokumente“ in der MuKu-App).
Wer muss zum Jahresvorspiel?
Für die Stufen Tertia, Sekunda und Prima muss einmal im Jahr vor einer Jury vorgespielt werden. Wer schon in der TA ist, wird daran erinnert. Der Termin (in der Regel ein Samstag Mitte bis Ende September) sollte daher langfristig freigehalten werden.
Wer darf zu welchem TA-Konzert?
Wer für die öffentlichen Konzerte ausgewählt wird, sollte sich das Wochenende Anfang Oktober freihalten. Die Jury schlägt Beiträge vor, die TA-Leitung gestaltet das Programm ausgewogen nach Länge, Alter, Stilistik, Ort etc. Konzertreisen gehen wahlweise nach Minden, Bünde oder Gütersloh.
Welche Ermäßigung bekomme ich?
Jede an der TA OWL beteiligte Musikschule hat momentan noch unterschiedliche Ermäßigungen. Für Bielefeld steht es bereits in der Entgeltordnung. Weitere Fragen können beantwortet werden.
Wie alt muss ich sein?
So früh wie möglich, um genügend Zeit für die Entwicklung deiner Fähigkeiten zu haben. So spät wie nötig, um genügend Vorbereitungszeit für die Vorspiele und Konzerte zu haben. Deine Hauptfachlehrkraft ist nach Rücksprache mit der TA-Leitung dein Berater Nr. 1, auch für den richtigen Zeitpunkt.
Wie unterscheiden sich die Stufen?
Quarta: Einstieg ohne Vorspiel, Ermäßigung.
Tertia: Jahresvorspiel, Musiktheorie Ausprobierpflicht, Berechtigung zum Zweitfach im Einzelunterricht.
Sekunda: weitere Ermäßigung, Musiktheorie Pflicht, ggf. Drittfach.
Prima: besondere Einzelberatung, ggf. intensive Vorbereitung auf Eignungsprüfung.
Förderverein Freunde der Musik- und Kunstschule
Kann man im Förderverein mitwirken?
Bei Interesse kann man auch in den Vorstand des Fördervereins gewählt werden.
Ansprechpartnerin im Sekretariat
Ines Mateja | Sekretariat
Tel. 0521 / 51–6677