Oft gefragt

Anmeldung

Auf dieser Homepage finden Sie oben ein Feld für die Onlineanmeldung. Wenn Sie sich angemeldet und Ihre E-Mail-Adresse über den Link in der E-Mail bestätigt haben, können wir die Anmeldung einlesen und senden Ihnen in der Regel eine Anmeldebestätigung. Hier kommt noch kein Vertrag zustande.

Nachdem die Onlineanmeldung eingelesen ist, prüft die Fachleitung oder Sachbearbeitung, welches Angebot wir Ihnen machen können, und meldet sich bei Ihnen. Da wir teilweise lange Wartelisten haben, kann es manchmal etwas dauern, bis wir Ihnen etwas anbieten können.

Ermäßigungen

Es gibt die Familien- bzw. Mehrfachermäßigung, die Sozialermäßigung und eine Ermäßigung in der Talentakademie.

Die Familien- bzw. Mehrfachermäßigung kann formlos per E-Mail beantragt werden.

Um die Sozialermäßigung zu beantragen, muss der Antrag auf Schulgeldermäßigung ausgefüllt werden und entsprechende Nachweise eingereicht werden.

Das Formular erhalten Sie in der Verwaltung der MuKu oder auf unserer Gebühren Seite ganz unten.

Nein, mit dem Bielefeld-Pass oder einem Schwerbehindertenausweis gibt es keine Ermäßigung im Unterrichtsbereich.

Wenn noch Guthaben auf der Karte ist, kann ein Teil des Schulgelds über die BuT-Karte abgerechnet werden. Bitte teilen Sie uns die Nummer der Karte mit.

In der Talentakademie wird der Einzelunterricht mit 45 Min. ermäßigt. Den genauen Betrag finden Sie in der Entgeltordnung.

Kassenzeichen

Das Kassenzeichen ist wie eine Kundennummer. Dadurch können SEPA-Lastschriftmandate für alle Verträge zusammen erteilt und geändert werden, der Familien-/Mehrfachrabatt kann gewährt werden und alle Unterrichte sind über einen Zugang in der MuKuApp sichtbar.

Vertragslaufzeiten/Kündigungen

Ein Unterrichtsvertrag wird in der Regel ohne Vertragslaufzeit geschlossen und muss gekündigt werden, wenn Sie keinen Unterricht mehr haben möchten. Ausnahmen hiervon sind Verträge in den Fächern Musikalische Früherziehung, Elementarunterricht, das Vorstudium Kunst, die Schulprojekte Jekits und Bigbandklasse.

Die Kündigungsfristen sind in § 13 der Entgeltordnung geregelt. Eine Kündigung, die bis zum 3. Werktag eines Monats eingeht, wird zum Ende des Folgemonats wirksam.

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Hierfür können Sie einfach unsere Onlineabmeldung nutzen. Alternativ können Sie per Brief oder E-Mail kündigen.

Ein Vertrag kann zu Anfang eines Monats beginnen. Das wird in den meisten Fällen individuell abgesprochen.

In diesen beiden Fächern beginnen die Verträge nach den Sommerferien. Sie werden für ein bzw. zwei Jahre geschlossen und enden in der Regel zum 31.7. Kündigungen sind hier nur innerhalb der Probezeit (§ 13 Abs 1 und 2 der Entgeltordnung) und – bei zweijährigen Verträgen – zum Ende des ersten Jahrs möglich.

In diesen Schulkooperationen laufen die Unterrichtsverträge nach ein bis drei Jahren automatisch aus, können aber vorher nach § 13 (3) der Entgeltordnung gekündigt werden.

Bezahlung des Schulgelds

Sie können das Schulgeld überweisen oder abbuchen lassen. Wichtig ist, dass bei einer Überweisung immer das Kassenzeichen angegeben wird, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Mit der Rechnung erhalten Sie einen Link/QR-Code, über den Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ändern oder beenden können.

Nein. Zu Beginn des Unterrichts und zu Beginn jedes Kalenderjahrs erhalten Sie eine Rechnung, auf der der Gesamtbetrag und die fälligen Monatsbeiträge stehen. Wenn sich in Ihrem Kundenkonto etwas ändert, erhalten Sie auch im Laufe des Jahres Rechnungen.

Das Schulgeld ist als Jahresschulgeld berechnet und wird der Einfachheit halber gleichmäßig auf die 12 Monate verteilt. Man bezahlt in den Ferien also auch einen Teil des Unterrichts, der außerhalb der Ferien stattfindet.

Unterricht, der aus nicht in der Person der Schülerin/des Schülers liegenden Gründen ausfällt, wird ab der dritten ausgefallenen Unterrichtsstunde im Halbjahr in vollem Umfang automatisch erstattet.

MuKu App

Auf unserer Homepage unter „Die Muku“ finden Sie viele Informationen zur MuKuApp.
Hier geht es direkt zu den Infos: MuKu App
Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: app@muku-bielefeld.de

Veranstaltungen

Einige Veranstaltungen der Musik- und Kunstschule haben freien Eintritt.
Für alle anderen Veranstaltungen bekommt man Eintrittskarten in der Musik- und Kunstschule und zwar ohne VVK Gebühr, in der Zeit, wenn die Verwaltung geöffnet ist. Siehe Öffnungszeiten der Verwaltung.

Bei größeren Veranstaltungen vertreiben wir die Eintrittskarten zusätzlich über den Ticketservice der Tourist-Information, Niederwall 23.

Ja, dazu musst du dich beim Personalamt der Stadt Bielefeld bewerben. Die MuKu bietet alle zwei Jahre einen Ausbildungsplatz an.
Weitere Informationen findest du auf der Karriere Seite der Stadt Bielefeld.

Talentakademie

Für alle Schülerinnen und Schüler, die sich kulturell engagieren wollen, die Förderung erhalten wollen, um ihren Traum in Musik und Tanz zu verwirklichen, die bereit sind zu trainieren und über den Tellerrand zu schauen.

Grundvoraussetzung: Du engagierst dich regelmäßig in einem unserer anerkannten Ensembles. Weitere Voraussetzungen je Stufe findest du im PDF „Regeln & Informationen zur Talentakademie“ unter „Dokumente“ in der MuKu-App. In die Einstiegsstufe „Quarta“ kommst du jederzeit, wenn du dich dafür mit dem „Anmeldeformular Quarta Talentakademie“ anmeldest (unter „Dokumente“ in der MuKu-App).

Für die Stufen Tertia, Sekunda und Prima muss einmal im Jahr vor einer Jury vorgespielt werden. Wer schon in der TA ist, wird daran erinnert. Der Termin (in der Regel ein Samstag Mitte bis Ende September) sollte daher langfristig freigehalten werden.

Wer für die öffentlichen Konzerte ausgewählt wird, sollte sich das Wochenende Anfang Oktober freihalten. Die Jury schlägt Beiträge vor, die TA-Leitung gestaltet das Programm ausgewogen nach Länge, Alter, Stilistik, Ort etc. Konzertreisen gehen wahlweise nach Minden, Bünde oder Gütersloh.

Jede an der TA OWL beteiligte Musikschule hat momentan noch unterschiedliche Ermäßigungen. Für Bielefeld steht es bereits in der Entgeltordnung. Weitere Fragen können beantwortet werden.

So früh wie möglich, um genügend Zeit für die Entwicklung deiner Fähigkeiten zu haben. So spät wie nötig, um genügend Vorbereitungszeit für die Vorspiele und Konzerte zu haben. Deine Hauptfachlehrkraft ist nach Rücksprache mit der TA-Leitung dein Berater Nr. 1, auch für den richtigen Zeitpunkt.

Quarta: Einstieg ohne Vorspiel, Ermäßigung.

Tertia: Jahresvorspiel, Musiktheorie Ausprobierpflicht, Berechtigung zum Zweitfach im Einzelunterricht.

Sekunda: weitere Ermäßigung, Musiktheorie Pflicht, ggf. Drittfach.

Prima: besondere Einzelberatung, ggf. intensive Vorbereitung auf Eignungsprüfung.

Elementarunterricht

In dem Online-Anmeldeformular, welches jedes Jahr im Mai/Juni freigeschaltet wird.
Dort finden Sie die aktuellen Zeiten, Orte und verfügbaren Plätze.

Es gibt 20 Plätze pro Unterricht. Die Vergabe erfolgt nach dem Datum des Anmeldeeingangs.

Die Freischaltung für die Online-Anmeldung erfolgt jedes Jahr im Mai/Juni.

Die Verträge beginnen nach den Sommerferien. Sie werden für ein bzw. zwei Jahre geschlossen und enden in der Regel zum 31.07. Kündigungen sind nur innerhalb der Probezeit (§ 13 Abs. 1 und 2 der Entgeltordnung) sowie – bei zweijährigen Verträgen – zum Ende des ersten Jahres möglich.

Es gibt keinen organisierten Transport der MuKu.

Förderverein Freunde der Musik- und Kunstschule

Ja, man muss nur den Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen. Die Mitgliedschaft kostet nur 1,- Euro pro Monat.

Bei Interesse kann man auch in den Vorstand des Fördervereins gewählt werden.

Ansprechpartnerin im Sekretariat

Ines Mateja | Sekretariat
Tel. 0521 / 51-6677

Hier direkt eine Nachricht senden:

Dieses Kontaktformular ist momentan deaktiviert, da Sie den Google reCAPTCHA-Service noch nicht akzeptiert haben. Dieser ist für die Validierung des Sendevorgangs jedoch notwendig