Oft gefragt

Anmel­dung

Auf die­ser Home­page fin­den Sie oben ein Feld für die Online­an­mel­dung. Wenn Sie sich ange­mel­det und Ihre E‑Mail-Adres­se über den Link in der E‑Mail bestä­tigt haben, kön­nen wir die Anmel­dung ein­le­sen und sen­den Ihnen in der Regel eine Anmel­de­be­stä­ti­gung. Hier kommt noch kein Ver­trag zustande.

Nach­dem die Online­an­mel­dung ein­ge­le­sen sind, prüft die Fach­lei­tung oder Sach­be­ar­bei­tung, wel­ches Ange­bot wir Ihnen machen kön­nen, und mel­det sich bei Ihnen. Da wir teil­wei­se lan­ge War­te­lis­ten haben, kann es manch­mal etwas dau­ern, bis wir Ihnen etwas anbie­ten können.

Ermä­ßi­gun­gen

Es gibt die Fami­li­en- bzw. Mehr­fa­cher­mä­ßi­gung, die Sozi­al­er­mä­ßi­gung und eine Ermä­ßi­gung in der Talentakademie.

Die Fami­li­en- bzw. Mehr­fa­cher­mä­ßi­gung kann form­los per E‑Mail bean­tragt werden.

Um die Sozi­al­er­mä­ßi­gung zu bean­tra­gen, muss der Antrag auf Schul­gel­dermä­ßi­gung aus­ge­füllt wer­den und ent­spre­chen­de Nach­wei­se ein­ge­reicht werden.

Das For­mu­lar erhal­ten Sie in der Ver­wal­tung der MuKu oder auf unse­rer Gebüh­ren Sei­te ganz unten.

Nein, mit dem Bie­le­feld-Pass oder einem Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis gibt es kei­ne Ermä­ßi­gung im Unterrichtsbereich.

Wenn noch Gut­ha­ben auf der Kar­te ist, kann ein Teil des Schul­gelds über die BuT-Kar­te abge­rech­net wer­den. Bit­te tei­len Sie uns die Num­mer der Kar­te mit.

In der Talen­taka­de­mie wird der Ein­zel­un­ter­richt mit 45 Min. ermä­ßigt. Den genau­en Betrag fin­den Sie in der Entgeltordnung.

Kas­sen­zei­chen

Das Kas­sen­zei­chen ist wie eine Kun­den­num­mer. Dadurch kön­nen SEPA-Last­schrift­man­da­te für alle Ver­trä­ge zusam­men erteilt und geän­dert wer­den, der Fami­li­en-/Mehr­fach­ra­batt kann gewährt wer­den und alle Unter­rich­te sind über einen Zugang in der MuKuApp sichtbar.

Vertragslaufzeiten/Kündigungen

Ein Unter­richts­ver­trag wird in der Regel ohne Ver­trags­lauf­zeit geschlos­sen und muss gekün­digt wer­den, wenn Sie kei­nen Unter­richt mehr haben möch­ten. Aus­nah­men hier­von sind Ver­trä­ge in den Fächern Musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung, Ele­men­tar­un­ter­richt, das Vor­stu­di­um Kunst, die Schul­pro­jek­te Jekits und Bigbandklasse.

Die Kün­di­gungs­fris­ten sind in § 13 der Ent­gelt­ord­nung gere­gelt. Eine Kün­di­gung, die bis zum 3. Werk­tag eines Monats ein­geht, wird zum Ende des Fol­ge­mo­nats wirksam.

Kün­di­gung bedür­fen der Schrift­form, per Brief oder E‑Mail oder dem­nächst auch als Onlineabmeldung.

Ein Ver­trag kann zu Anfang eines Monats begin­nen. Das wird in den meis­ten Fäl­len indi­vi­du­ell abgesprochen.

In die­sen bei­den Fächern begin­nen die Ver­trä­ge nach den Som­mer­fe­ri­en. Sie wer­den für ein bzw. zwei Jah­re geschlos­sen und enden in der Regel zum 31.7. Kün­di­gun­gen sind hier nur inner­halb der Pro­be­zeit (§ 13 Abs 1 und 2 der Ent­gelt­ord­nung) und – bei zwei­jäh­ri­gen Ver­trä­gen – zum Ende des ers­ten Jahrs möglich.

In die­sen Schul­ko­ope­ra­tio­nen lau­fen die Unter­richts­ver­trä­ge nach ein bis drei Jah­ren auto­ma­tisch aus, kön­nen aber vor­her nach § 13 (3) der Ent­gelt­ord­nung gekün­digt werden.

Bezah­lung des Schulgelds

Sie kön­nen das Schul­geld über­wei­sen oder abbu­chen las­sen. Wich­tig ist, dass bei einer Über­wei­sung immer das Kas­sen­zei­chen ange­ge­ben wird, damit die Zah­lung rich­tig zuge­ord­net wer­den kann.

Mit der Rech­nung erhal­ten Sie einen Lin­k/­QR-Code, über den Sie ein SEPA-Last­schrift­man­dat ertei­len, ändern oder been­den können.

Nein. Zu Beginn des Unter­richts und zu Beginn jedes Kalen­der­jahrs erhal­ten Sie eine Rech­nung, auf der der Gesamt­be­trag und die fäl­li­gen Monats­bei­trä­ge ste­hen. Wenn sich in Ihrem Kun­den­kon­to etwas ändert, erhal­ten Sie auch im Lau­fe des Jah­res Rechnungen.

Das Schul­geld ist als Jah­res­schul­geld berech­net und wird der Ein­fach­heit hal­ber gleich­mä­ßig auf die 12 Mona­te ver­teilt. Man bezahlt in den Feri­en also auch einen Teil des Unter­richts, der außer­halb der Feri­en stattfindet.

Unter­richt, der aus nicht in der Per­son der Schülerin/des Schü­lers lie­gen­den Grün­den aus­fällt, wird ab der drit­ten aus­ge­fal­le­nen Unter­richts­stun­de im Halb­jahr in vol­lem Umfang auto­ma­tisch erstattet.

MuKu App

Auf unse­rer Home­page unter „Die Muku“ fin­den Sie vie­le Infor­ma­tio­nen zur MuKuApp.
Hier geht es direkt zu den Infos: MuKu App
Bei wei­te­ren Fra­gen schrei­ben Sie uns ger­ne eine E‑Mail an: app@muku-bielefeld.de

Ansprech­part­ne­rin im Sekretariat

Ines Mate­ja | Sekretariat
Tel. 0521 / 51–6677

oder sen­den Sie mir eine Email