Die Förderstufe
Förderstufenschüler, bekommen Unterricht zu vergünstigten Konditionen. Die Aufnahme in die Förderstufe muss beantragt werden und ist an vier Bedingungen geknüpft:
1. Du hast seit mindestens einem Jahr Unterricht im betreffenden Fach.
2. Du bist musikalisch begabt, engagiert und zeigst den nötigen Fleiß.
3. Du bist in einem Ensemble der Musik- und Kunstschule angemeldet und nimmst regelmäßig am Ensembleunterricht und Konzertleben des Ensembles teil. Regelmäßig heißt: 75% Anwesenheit in den Proben und Mitwirkung bei allen Konzerten. Als Ensemble zählt ein Ensemble mit mindestens 4 Teilnehmern und mindestens zwei öffentlichen Konzerten pro Jahr.
4. Du trittst z.B. im Rahmen eines Vorspiels der Musik- und Kunstschule, mindestens einmal pro Jahr solistisch auf. Als solistisch gelten Vorträge, die alleine, mit Begleitung oder im Ensemble, wenn das eigene Instrument bzw. die eigene Stimme solistisch besetzt ist, erfolgen. Z.B. Solo-Konzerte, Kammermusik, Band oder Vorspiel im Rahmen eines Wettbewerbes (Jugend musiziert, Hanns-Bisegger-Wettbewerb u.a.).
Ansprechpartner
Johannes Strzyzewski | Direktor
Tel. 0521 / 51 — 6675
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