Aktuelle Hygieneregeln
Ab dem 04.04.2022 gelten an der MuKu folgende Regelungen:
Aufhebung fast aller Hygieneregelungen
Auch an der MuKu gelten nun immer weniger Hygieneregeln.
Wir bitten trotzdem alle Besucher*innen sich und andere keiner unangemessenen Infektionsgefahr auszusetzen.
Hierzu sollen die Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sognannte AHA-Regeln) auch bei uns angemessen, eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden.
Folgende Regeln greifen verbindlich für alle Besucher*innen:
Maskenpflicht
Bei allen Angeboten der MuKu gilt eine Maskenpflicht.
- Ausgenommen:
- Beim Tanzen, soweit dies erforderlich ist
- Beim Schauspiel, soweit dies erforderlich ist
- Spielen von Blasinstrumenten
- Beim Singen
- Da bei o.g. Angeboten keine Maske getragen werden kann, benötigt man einen negativen Testnachweis oder eine aktuelle Auffrischungsimpfung.
- Dies bedeutet, einen max. 24h alten POC-Test (Bürgertest) oder einen max. 48h alten PCR-Test.
- Die Testpflicht entfällt, wenn eine Auffrischungsimpfung vorliegt oder eine innerhalb der letzten drei Monaten eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
- Die zusätzliche Testpflicht entfällt bei allen Schüler*innen unter 16 Jahren
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Des weiteren gelten selbstverständlich die aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzregeln sowie das komplette Hygienekonzept der MuKu. Dies finden sie hier!