überregionale Presse
(nmz) - 20 von 26: Das war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses die Rückläuferquote der nmz Umfrage zum Bologna-Prozess an deutschen Musikhochschulen (bei den Studierenden waren es weniger). Angeschrieben wurden neben den 24 Mitgliedern der Rektorenkonferenz auch die Hochschule für Musik Mainz und das Leopold-Mozart-Zentrum der Universität Augsburg. Die Fragen lauteten:
Frage an die Studierendenvertretung: Wie hat sich der Bologna-Prozess bisher auf die Studienbedingungen in Ihrem Haus ausgewirkt? Was erhoffen Sie sich, was befürchten Sie? Van Veen präsentiert Musical-Uraufführung am Hermannsdenkmal(nmz/kiz) - Detmold - Am Hermannsdenkmal in Detmold zeigt der niederländische Musiker Hermann van Veen am Samstag (22. August, 20.30 Uhr) die Uraufführung seines Musicals «Op een dag in september». Das Stück, das auf der Waldbühne an dem Denkmal präsentiert wird, ist nach Veranstalterangaben ein Programmhöhepunkt zum 2000. Jahrestag der Varusschlacht, die auch als Schlacht im Teutoburger Wald bekannt ist. Schavan: Musikerziehung bleibt zentrales Anliegen der Politik
"Schimmel" meldet Insolvenz an
|
Der Ruf ist besser als die Lage
Die Schwächen der deutschen MusikausbildungFoto: JUAN MARTIN KOCH, Artikel von MUCHTAR AL GHUSAIN (nmz) - Deutschland gilt weltweit als eine der führenden Musiknationen. Trotzdem gibt es strukturelle Defizite in unserem Musikleben, die dazu führen, dass einerseits viele Menschen den Weg zu eigener musikalischer Betätigung nicht finden und andererseits die Talentierten nicht optimal gefördert werden. Dies allein wäre noch keine besondere Neuigkeit. Viele Schwächen sind seit langem bekannt und werden in zahlreichen engagierten Projekten angegangen.
Im folgenden soll es im wesentlichen um die unzureichende Verbindung der Bereiche Musikschule (inkl. Privatmusikunterricht), allgemeinbildende Schule und Hochschule gehen. Recht auf Hausmusik am SonntagKarlsruhe (AP). Klavierspielen am Sonntag ist nicht zwangsläufig eine Ruhestörung. Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde eines Berliners gegen ein Bußgeld statt, das verhängt worden war, weil seine Tochter am Sonntag Klavier geübt hatte. Die Richter bemängelten, dass die Gesetze nicht klar erkennen ließen, wann das Musizieren in der eigenen Wohnung an Sonn- und Feiertagen eine „erhebliche Ruhestörung“ sei. Damit verstoße der Gesetzgeber gegen das Bestimmtheitsgebot. Es sei nicht klar, welches Verhalten zu sanktionieren sei. Az: BverfG 1 BvR 2717/08 Verband deutscher Musikschulen gratuliert Bundeskanzlerin Angela Merkel und FDP-Vorsitzendem Guido Westerwelle zur Bundestagswahl |



